Pflegeversicheurng

Pflegeversicherung: Profitieren Sie von der staatlichen Förderung

Niemand denkt gerne daran, dennoch trifft es viele Menschen: Die Pflegebedürftigkeit stellt eines der größten Risiken in einer immer älter werdenden Gesellschaft dar. Nutzen Sie staatliche Zulagen zur Pflegeversicherung, um sich vor den finanziellen Folgen abzusichern.

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Seit 1995 zahlt jeder sozialversicherungspflichtige Bürger in die gesetzliche Pflegeversicherung ein und viele Menschen glauben, dass dies ausreicht, um später einmal rundum versorgt zu werden. Dabei bleibt gerade bei einer Heimunterbringung oft eine finanzielle Deckungslücke offen, die je nach Pflegegrad einen bis vierstelligen Betrag pro Monat ausmachen kann. Selbst wer im Alter auf Hilfe durch einen ambulanten Pflegedienst zurückgreifen will, zahlt nicht wesentlich weniger. Aus diesem Grund ist eine zusätzliche private Pflegeversicherung absolut empfehlenswert, wenn nicht sogar notwendig. Vor allem dann, wenn Sie Kinder haben: Denn sofern Sie sich nicht von Ihrem Nachwuchs pflegen lassen wollen, müssten die Kinder später für die Kosten Ihrer Pflegebedürftigkeit aufkommen – falls dies finanziell zumutbar ist und Ihre eigenen finanziellen Mittel nicht ausreichen.



Private Pflegeversicherung: Schließen Sie die Finanzierungslücke

Die private Pflegeversicherung ist eine sinnvolle Ergänzung der gesetzlichen Pflegeversicherung und absolut unverzichtbar für Menschen, die nicht gesetzlich pflegeversichert sind. Mit dem sogenannten "Pflege-Bahr" wird die gesetzliche Pflegeversicherung durch eine private Pflegeversicherung ergänzt. Für diese freiwillige Zusatzversicherung gewährt der Staat sogar eine finanzielle Förderung

Drei Säulen für Ihre sorgenfreie Zukunft:

  • Unfälle
  • Schwere Krankheiten
  • Verlust von lörperlichen / geistigen Fähigkeiten


    • Wer zum Pflegefall wird, kann den finanziellen Betreuungsaufwand in den seltensten Fällen komplett alleine schultern. Schon heute übersteigen die Kosten der Pflege die Leistungen der gesetzlichen Pflegeversicherung. Aus diesem Grund lohnt sich eine zusätzliche private Pflegeversicherung wie der "Pflege-Bahr" (benannt nach dem ehemaligen Bundesgesundheitsminister). Dabei handelt es sich um eine kapitalgedeckte und staatlich geförderte Pflegezusatzversorgung, die sowohl gesetzlich wie auch privat Krankenversicherte abschließen können. Die Höhe der Versicherungsprämie richtet sich nach dem Eintrittsalter des Versicherungsnehmers bei Vertragsabschluss und ist abhängig vom vereinbarten Leistungsumfang.



      Krankenzusatzversicherung: Wenn die Kassenleistung nicht ausreicht

      Was für die Rentenversicherung und Pflegeversicherung gilt, ist auch für die Krankenversicherung relevant: Für den vom Lohn abgezogenen Beitrag gibt es nur noch ein gesetzlich festgelegtes Leistungsspektrum, das von Jahr zu Jahr weiter eingeschränkt wird. Ein Ausweg aus dem Verzicht an Leistungen sind Ergänzungs- oder Zusatzversicherungen. Sie fangen die Leistungskürzungen der gesetzlichen Versicherung auf und bieten bei überschaubaren Beiträgen eine höherwertige Behandlung im Krankheitsfall oder die Übernahme der Kosten jenseits der gesetzlichen Pflichtleistung. Zu den beliebtesten und sinnvollsten Krankenzusatzversicherungen gehören die Zahn- und die Auslandsreiseversicherung. Aber auch eine Krankenzusatzversicherung, die einen besseren Leistungsumfang bei einer Krankenhausbehandlung bietet, ist eine sinnvolle Versicherung für alle bei den gesetzlichen Krankenkassen Versicherten.

      Die Top-3 Zusatzversicherungen:

      • Zahnzusatzversicherung
      • Krankentagegeld nach dem 42. Tag der Krankschreibung
      • Stationäre Zusatzversicherung


        • Pflegezusatzversicherung: Sichern Sie sich die optimale Pflege

          Nicht nur das Alter, auch Unfälle, Berufsunfähigkeit und schwere Krankheiten können dazu führen, dass man zum Pflegefall wird. Um in dieser Situation von einer optimalen Pflege profitieren zu können, reicht die gesetzliche Pflegeversicherung bei Weitem nicht aus. Mit einer Pflegezusatzversicherung sichern Sie sich eine optimale Pflege, die über die eng bemessenen gesetzlichen Leistungen hinausgeht. Im Gegensatz zu anderen Versicherungen darf bei der staatlich geförderten Pflegezusatzversicherung kein Antragsteller aufgrund von Vorerkrankungen abgelehnt werden. Bis auf eine Einschränkung: Der Antragsteller muss volljährig und nicht bereits pflegebedürftig sein. Darüber hinaus sind Risikozuschläge unzulässig. Wir informieren Sie detailliert darüber, welche staatlichen Fördermöglichkeiten Sie nutzen können und unterstützen Sie selbstverständlich auch bei der Antragstellung.